Ein städtebaulicher Rahmenplan wird auch Masterplan genannt.
Es gibt im Prinzip kein standardisiertes Verfahren bei der Erstellung eines Rahmenplanes. Auch unterliegt dieser keiner Rechtsverbindlichkeit. In der Regel werden Rahmenpläne als Grundlage innerhalb von Kommunen genutzt, um weitere Entwicklungen politisch zu beschließen.
Die eigentlichen Inhalte des Rahmenplanes dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie bieten somit eine Grundlage, um weitergehende Planungen im Detail zu vertiefen.
Ein Rahmenplan bietet hinreichend belastbare Grundlagen, um zielsicher Entscheidungen zu verschiedensten Aspekten zu treffen. Diese Aspekte können beispielsweise beschreiben, wie und wo die bebauten und die unbebauten Bereiche sind, wie dicht gebaut wird, wo die Straßen und Wege entlang laufen werden und wo es Platz für Grün- und Spielflächen gibt.
Gleichzeitig schafft er planerische Anreize und offeriert ausreichende Spielräume im Detail, z.B. in der Architektur der einzelnen Häuser, zu ihrer Dimensionierung oder Fassadengestaltung etc.
Verschiedene Akteure kennen die Gegebenheiten vor Ort wie ihre eigene Westentasche, sind mit Geschichte(n) und mit seiner Atmosphäre vertraut, fühlen sich ihm auf verschiedene Weise verbunden und verpflichtet. Fachkundige verfügen über wichtiges planungsbezogenes Fach- und Detailwissen.
Darin steckt die eigentliche Kernbotschaft des partizipativen Rahmenplanes. Eine gemeinsame Planung ermöglicht durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten, Kenntnisse konstruktiv zu nutzen und gleichzeitig Gestaltungswünsche auf die gegebenen räumlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen abzustimmen.
In der partzipativen Rahmenplanung wird der Rahmenplan von Veranstaltung zu Veranstaltung zunehmend konkreter und anschaulicher. Zunächst entstehen erste Skizzen, anschließend wird der Entwurf des Rahmenplanes erarbeitet bis dieser in einem fertigen Plan und begleitendem Text mündet.